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DigitalPakt 2.0: Was Schulen jetzt fördern lassen können – eine Übersicht für Schulträger und Bildungsverantwortliche

Von der IT-Infrastruktur bis zu mobilen Endgeräten:

Diese Fördermöglichkeiten bietet der DigitalPakt 2.0 – und wie Sie sie nutzen können.

Die Digitalisierung der Schulen schreitet voran – und mit dem DigitalPakt 2.0 stellt der Bund bis zum Jahr 2033 eine Summe von für die Modernisierung der digitalen Bildungsinfrastruktur bereit. Doch welche konkreten Maßnahmen werden gefördert? Wer kann Anträge stellen? Und wie lassen sich die Mittel optimal einsetzen? Als Beratung für Schulträger und Bildungsbehörden geben wir Ihnen einen Überblick über die Fördergegenstände, Zielsetzungen und Praxistipps für eine erfolgreiche Antragstellung.

Der Rahmen

Der DigitalPakt 2.0 knüpft an den Erfolg des Vorgängerprogramms an und setzt auf drei zentrale Handlungsstränge. Im Fokus steht der Handlungsstrang I, der die technische Infrastruktur und pädagogische Nutzung digitaler Medien an Schulen stärkt. Die Fördermittel fließen in zwei Cluster:

  1. Cluster 1: Schulbezogene Maßnahmen (z. B. Hardware, Software, mobile Endgeräte)
  2. Cluster 2: Systemische Maßnahmen (z. B. zentrale Plattformen, Beratungsstrukturen)
Cluster 1: Digitale Infrastruktur für jede Schule

Hier geht es um die direkte Ausstattung der Schulen mit moderner Technik und digitalen Lernmitteln.

Cluster 2: Zentrale Lösungen und Beratung

Hier stehen länderübergreifende oder regionale Projekte im Mittelpunkt, die mehrere Schulen oder Träger unterstützen.

1. Digitale Bildungsinfrastrukturen

Hardware:

  • Vernetzung: Aufbau oder Ausbau von WLAN und LAN in Schulgebäuden, inkl. Schulservern.
  • Digitale Klassenzimmer: Interaktive Whiteboards, Beamer, Dokumentenkameras und digitale Arbeitsgeräte für Lehrkräfte.

Software:

  • Bildungsmedien: Lernprogramme, digitale Schulbücher, Simulationen.
  • Werkzeuge für Lehrkräfte: Autorentools zur Erstellung digitaler Lerninhalte, Systeme für die Mediendistribution
2. Mobile Endgeräte

Für Schüler:innen und Lehrkräfte:

  • Leihgeräte (z. B. Tablets oder Laptops) für den Unterricht und hybrides Lernen.
  • Hinweis: Geräte müssen orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Lerninhalte ermöglichen.

Förderhöhe:

  • Keine pauschalen Obergrenzen, aber wirtschaftliche und zweckgebundene Anschaffung erforderlich.
3. IT-Administration: Professioneller Support für Schulen

Aufbau von IT-Support-Strukturen:

  • Finanzierung von IT-Koordinator:innen (auch extern).
  • Weiterbildungskosten bis zu 10.000 € pro Fachkraft für Schulungen zu eingesetzten Systemen.

Warum das wichtig ist:

„Ohne professionelle Administration drohen technische Probleme den Unterricht zu behindern. Der DigitalPakt 2.0 fördert genau diese Strukturen – ein Game-Changer für viele Schulen!“

1. Zentrale digitale Infrastrukturen

Plattformen und Clouds:

  • Lernmanagementsysteme (z. B. Moodle), landesweite Bildungsportale, Cloud-Speicher für Schulen.

Fortbildungsinfrastrukturen:

  • Digitale Angebote für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.
2. Service- und Beratungsstrukturen

Unterstützung für Schulträger:

  • Projektmanagement (z. B. Planung von Digitalisierungsvorhaben).
  • Technisch-pädagogische Beratung (z. B. Konzeption digitaler Lehrkonzepte).
  • Change-Management: Begleitung von Schulentwicklungsprozessen.

Förderfähig:

  • Personalkosten für Beratungsstellen oder externe Dienstleister.

Wer kann die Mittel beantragen?

  • Schulsträger (kommunale und freie Träger)
  • Regionale Zusammenschlüsse
  • Länder für Projekte

Tipp:

Bilden Sie Einkaufsgemeinschaften mit anderen Trägern, um Kostenvorteile zu nutzen.

Wichtige Rahmenbedingungen

  • Barrierefreiheit: Alle Lösungen müssen barrierearm gestaltet sein.

  • Technologieoffenheit: Keine Herstellerbindung – Schulen können frei wählen.

  • Interoperabilität: Geförderte Systeme müssen mit bestehenden Lösungen kompatibel sein.

Keine Doppelförderung: Parallelförderung durch andere Programme ist ausgeschlossen.

Wie geht’s weiter?

1. Länderprogramme prüfen.

2. Antrag stellen:

    • Über pauschalierte Zuweisungen, Zuwendungsverfahren oder landesinterne Vergabe.
    • Fristen beachten: Maßnahmen müssen bis 2032 (landesbezogen) bzw. 2033 (länderübergreifend)abgeschlossen sein.

3. Beratung nutzen:

    • Externe Experten unterstützen Sie bei der Konzeption und Antragstellung.

Sie brauchen Unterstützung?

Wir Schulstrategen beraten Sie gerne zu

  • Fördermöglichkeiten,
  • Antragsverfahren und
  • Umsetzungskonzepten.

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